Leistungen bei der Verwaltung von Eigentumsanlagen

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Grundleistungen

  • Datenerfassung und Datenpflege
  • Führung der erforderlichen personen- und sachbezogenen Konten zur Überwachung der Zahlungsverpflichtung der Wohnungseigentümer sowie der Einhaltung des Wirtschaftsplans
  • Geordnete Aufbewahrung der Belege
  • Kaufmännische Rechnungsprüfung
  • Bewirkung der Zahlungen, soweit möglich, durch Überweisung und unter Nutzung etwa gewährt Skonti
  • Aufstellung eines Wirtschaftsplans für das laufende Geschäftsjahr
  • Berechnung und Einziehen des Hausgelds auf der Grundlage des von den Wohnungseigentümern beschlossenen Wirtschaftsplans
  • Erstellung der Jahresberechnung in Form einer Gesamtrechnung und einer Aufteilung des Abrechnungsergebnisses für jeden Wohnungseigentümer (Einzelabrechnung) und zwar, soweit möglich, unter Einbeziehung der Heizkostenabrechnung, die von einer mit der Ablesung und Abrechnung beauftragten Wärmedienstfirma zu erstellen ist
  • Anforderung der sich aus der beschlossenen Abrechnung ergebenen Fehlbeträge sowie Auszahlung der sich daraus ergebenden Guthaben
  • Teilnahme an der Rechnungsprüfung durch den Verwaltungsbeirat
  • Einsichtnahme einzelner Wohnungseigentümer in Verwaltungsunterlagen
  • Eröffnung und Führung eines Haushaltskontos und eines Instandhaltungsrücklagenkontos bei einem Kreditinstitut
  • Überweisung der Instandhaltungsrücklagen spätestens zum Ende des Wirtschaftsjahres auf das separate Konto
  • Vorbereitung, Einberufung und Durchführung einer Jahreseigentümerversammlung unter Einhaltung der vorgegebenen Frist, Einstellung eines Ergebnisprotokolls
  • Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer
  • Regelmäßige Begehung des Objektes
  • Beauftragung und Überprüfung der Hausmeistertätigkeit (Hausmeisterservice)
  • Schriftwechsel und Abrechnung mit Behören und Versicherungen
  • Einholung von Angeboten, Reparaturvergabe nach Absprache mit den Eigentümern
  • Abschluss von Verträgen mit Versicherungen und Wartungsverträgen, falls notwenig

 

Besondere Leistungen (in Verwalterentgelt enthalten)

  • Anmahnen rückständiger Hausgelder
  • Berechnung und Anforderung von Zahlungen außerhalb des Wirtschaftsjahrs (Sonderumlagen)

 


Derzeitige Verwaltergebühren

  • Kommen Sie zur Erstellung eines unverbindlichen Angebots gerne auf uns zu!

 

Besondere Leistungen (nicht im Verwaltergeld enthalten; gegen Extra-Gebühr)

  • außerordentliche Eigentümerversammlungen
  • gerichtliche und außergerichtliche Arbeiten (z.B. Gewährleistungsansprüche)
  • weitere Zusatzleistungen nach gesonderter vertraglicher Vereinbarung
  • Auf Wunsch der Eigentümer (Zusatzvereinbarung) erstellen wir gerne die Abrechnung für ihre Mieter

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